Fläming-Skate
40
Kilometer südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming
liegt das Rad- und Skate-Mekka FLAEMING-SKATE. Unter diesem Label ist
in den vergangenen drei Jahren ein Netz von zirka 175 Kilometern feinst
asphaltierten, 2 bis 3 Meter breiten Rad- und Skatewegen entstanden,
das im Jahr 2002 mit einer großen Eröffnungsparty an die
Rad- und insbesondere die Skategemeinde übergeben wurde.
FLAEMING-SKATE
– das bedeutet skaten abseits großer
Verkehrswege durch die abwechslungsreiche Landschaft des Niederen
Fläming und des Baruther Urstromtals. Anfänger und
geübte Skater finden gleichermaßen ideale Bedingungen
für einen kurzen Skateausflug oder einen längeren
Skateurlaub. Das Herzstück von FLAEMING-SKATE ist die zirka 100
Kilometer lange Runde zwischen Luckenwalde, Petkus, Wieperdorf und
Jüterbog. Weitere kleinere Rundkurse von rund 8 bis 13 Kilometer
Länge sind durch Querverbindungen bei Kloster Zinna, Luckenwalde
und Altes Lager entstanden. Damit aber nicht genug: eine Erweiterung
des Rad- und Skatewegenetzes ist geplant.
Präzise
Karten im Maßstab 1:35.000, genaue
Streckenbeschreibungen, zahlreiche Stadt- und Ortspläne und
Hinweise auf das kulturelle und touristische Angebot der Region sowie
ein Übernachtungsverzeichnis – in diesem Buch finden Sie alles,
was Sie zum Skaten auf dem FLAEMING-SKATE benötigen.
Fläming
Die
Ferien- und Freizeitregion Fläming liegt südlich von
Berlin zwischen Elbe, Havel und Spree.
Benannt ist diese Region nach den flämischen Siedlern, die sich im
12. und 13. Jahrhundert hier niedergelassen haben. Mit den Flamen kamen
auch Sprache und Brauchtum in die Mark Brandenburg. Beides hat sich bis
heute erhalten. Auf den jährlich im Juni stattfindenden
Fläming-Festen in Jüterbog treffen sich Flamen und
Fläminger zu einem Plausch auf „Fläming-Platt“,
genießen Klemmkuchen und führen Tänze in
flämischen Trachten auf.
Das
Wahrzeichen der Ferien- und Freizeitregion Fläming ist die
Sonnenblume. Diesem Wahrzeichen begegnen Sie nicht nur in Natura,
sondern auch entlang von FLAEMING-SKATE immer wieder, an
Rastplätzen, Schutzhütten verschönert sie
Schutzhütten und Hinweisschildern der Tourismusinformationen.
Das ganze Jahr hindurch werden Feste im Fläming gefeiert. So laden
Frühlings- und Spargelfeste, Oster- und Pfingstfeste,
Mühlen-, Turm- und Schützenfeste zu einem Besuch in den
Fläming ein. Zusätzlich zu sonstigen kulturellen
Veranstaltungen im Fläming gibt es mehrere Skaterveranstaltungen
im Jahr. Dazu gehört beispielsweise das alljährliche
„Anskaten im Frühjahr“. In den Dörfern entlang des
großen Rundkurses bauen Gastwirte und Vereine dann Zelte und
Buden auf und laden zu Erfrischungsgetränken, Gegrilltem und Musik
ein. Zu diesen Anlässen skaten vereinzelt auch Sanitäter der
Johanniter-Unfallhilfe auf dem großen Rundkurs – für alle
Fälle.
Inline-Skaten im Landkreis
Teltow-Fläming
FLAEMING-SKATE
hat sich bereits in der kurzen Zeit des Bestehens –
die offizielle Eröffnung war 2002 – sowohl deutschlandweit als
auch international zu einem Mekka der Skatergemeinde entwickelt.
Die Landschaft des Niederen Fläming und des Baruther Urstromtals
bietet ideale Bedingungen für Skater aller Niveaus. Das
Gelände ist größtenteils sehr flach und damit ideal
für Einsteiger und Anfänger. Stärkere Steigungen und
Abfahrten im sogenannten „Skaterdreieck Ließen – Petkus –
Wahlsdorf“ lassen die Herzen der geübten Skater höher
schlagen.
Die Rad- und Skatewege wurden mit einem speziellen Asphalt versehen und
sind mit 2 bis 3 Metern Breite großzügig ausgebaut. Bisher
sind zirka 170 Kilometer sehr gut asphaltierte Rad- und Skatewege
abseits von großen Verkehrswegen entstanden, die fast
ausschließlich als Fahrradstraßen ausgeschildert oder als
Rad- und Fußweg gekennzeichnet sind. Alle unter dem Label
FLAEMING-SKATE entstandenen Wege sind somit auch für Skater
zugelassen. Ein weiterer Ausbau des Rad- und Skatewegnetzes ist
geplant. Hierzu gehört z. B. der Ausbau der Ortsdurchfahrten
Stülpe, Lynow und Schöbendorf und die Strecke von
Hohenseefeld über Dahme nach Wildau-Wentdorf.
Die
Sicherheit auf den Rad- und Skatewegen von FLAEMING-SKATE ist
größtenteils gut. Bereits jetzt verhindern Fanggitter, dass
ein Skater, der nicht die Kurve kriegt, ungewollt geradeaus auf die
Straße fährt. Dennoch gibt es einige gefährliche
Stellen, die nicht gleich als solche zu erkennen sind und an denen es
bereits zu schweren Unfällen mit Kopfverletzungen und sogar mit
Todesfolge zwischen Skatern und Radfahrern gekommen ist.
Gefährlich wird es in einigen engen und unübersichtlichen
Kurven, bei Straßenüberquerungen und auf einigen
Gefällestrecken. Hier sind besonders die Gefällestrecken im
„Skaterdreieck Ließen – Petkus – Wahlsdorf“, in Ließen der
Weg am Haus Golm vorbei und die Straßenüberquerung in
Kloster Zinna zu nennen. Vor allen Dingen wurden die bisherigen
unscheinbaren Gefahrenschilder durch Gefahrenzeichen aus dem
Straßenverkehr, die direkt auf die Fahrbahn aufgebracht worden
sind, ergänzt, weitere Fanggitter installiert und Strohballen
aufgetürmt. All dies ersetzt auf keinen Fall eine gute
Schutzausrüstung. Deshalb sei Ihnen an dieser Stellen der
dringende Hinweis ans Herz gelegt, FLAEMING-SKATE auf jeden Fall nur
mit vollständiger Ausrüstung zu benutzen, d. h.
Radfahrer als auch Skater sollten auf keinen Fall auf den Kopfschutz
verzichten und Skater Knie- und Ellbogenschoner sowie Handschuhe
tragen. In den Karten sind die Gefahrenstellen mit dem Symbol #!
gekennzeichnet.
Es ist
sicherlich nicht verkehrt ein mobiles Telefon dabei zu haben,
denn im Fall der Fälle ist vielleicht keine Telefonzelle oder
einer der freiwilligen Helfer der Johanniter-Unfallhilfe, die an den
Wochenenden als „Sani-Skater“ in unregelmäßigen
Abständen über den großen Rundkurs flitzen, in der
Nähe. Um Polizei und Rettungssanitäter schnell und genau an
die Unfallstelle zu lotsen, wurden entlang der Rad- und Skatewege alle
200 Meter Pfosten mit einer Kilometerangabe aufgestellt. Die Polizei
und Rettung besitzen entsprechende Übersichtskarten und
können so schnell am Unfallort eintreffen.
FLAEMING-SKATE bietet Skatern eine gute Infrastruktur. Egal, ob Sie mit
dem Auto oder mit den Regionalexpresslinien zu FLAEMING-SKATE reisen.
Es gibt ausreichend Parkplätze sowie einen Shuttle- und
Rufbus-Service, der die Skater von den Regionalbahnhöfen zu den
Rad- und Skatewegen transportiert beziehungsweise entlang des
großen Rundkurses zu den Bushaltestellen des Öffentlichen
Nahverkehrs bringt. Um die Anreise mit den Öffentlichen
Verkehrsmitteln noch attraktiver zu gestalten, werden derzeit
Pläne erarbeitet, die die bessere Anbindung der Bahnhöfe
Luckenwalde, Jüterbog und Woltersdorf an die Rad- und Skatewege
von FLAEMING-SKATE vorsehen.
Auch und
gerade an Erholungsmöglichkeiten wurde gedacht und in
der Ausführung nicht gespart. Zahlreiche, aufwändig
gestaltete Rastplätze und Schutzhütten bieten die
Möglichkeit, an einem hübschen Plätzchen eine Pause
einzulegen.
Die
ruhige Landschaft, die Seen und die Kultur des Niederen
Fläming und des Baruther Urstromtals eigenen sich hervorragend
für ein- oder mehrtägige Skateaufenthalte. Die Hoteliers und
Gastwirte haben sich auf die Bedürfnisse der Skater eingestellt
und bieten ihren Gästen einen speziellen Skateservice an, der
vom Verleih über Vermittlung von Skatekursen bis zum
Gepäcktransport ins nächste Hotel reichen kann. Entlang der
Strecke gibt es weitere Skateservice-Anbieter, bei denen Sie nicht nur
Inlineskates ausleihen oder kaufen, sondern Ihre Skates im Notfall auch
reparieren lassen können.
FLAEMING-SKATE ist sehr gut beschildert. Die Beschilderung ist in Holz
ausgeführt und so groß, dass sie bereits von Weitem gut
erkennbar ist. Das gilt vor allen Dingen für die Beschilderung des
großen Rundkurses – in diesem Buch große Flaeming-Runde
genannt. Sie ist mit einem Skater versehen. Die übrigen Rad- und
Fußwege von FLAEMING-SKATE sind mit dem Fahrradsymbol
gekennzeichnet.
Gesetzliche Regelungen
Nach der
Straßenverkehrsordnung (StVO ) sind Inline-Skates
„besondere Fortbewegungsmittel“ und keine Fahrzeuge. Inline-Skater
werden als Fußgänger betrachtet. Somit gelten für
Skater die gleichen Rechte und Pflichten wie für
Fußgänger.
Damit ist
Skaten nur auf Gehwegen, in verkehrsberuhigten Bereichen
und in Fußgängerzonen erlaubt.
Hier müssen Skater besondere Rücksicht auf
Fußgänger nehmen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit auf
Schrittgeschwindigkeit (5-7 km/h) abbremsen.
Verboten ist das Befahren von Bahnanlagen und Bahnsteigen. Die Skates
sind auf dem Bahnhofsgelände abzuschnallen.
Weiterhin tabu sind reine Radwege und Radstreifen sowie Straßen.
Ausnahmen bilden Straßen außerhalb geschlossener
Ortschaften, die keinen Gehsteig haben. Auf diesen Straßen
müssen Inlineskater wie Fußgänger den linken
Fahrbahnrand benutzen.
Eine weitere Ausnahme bilden Fahrradstraßen. Lesen Sie hierzu
unter „Gesetzliche Regelungen FLAEMING-SKATE“.
Kommt es bei einem Schadensfall zu einem Rechtsstreit, dann sind bei
der haftungsrechtlichen Betrachtung drei Fragen entscheidend: Wo
ereignete sich der Schadensfall: Auf dem Gehweg, Radweg oder auf der
Straße? Wie hoch war die Geschwindigkeit? War der Skater ein
Kind, Jugendlicher oder Erwachsener?
Beachten Sie bitte, dass bei einem Unfall mit einem
Fußgänger Sie als Skater im Zweifelsfall Schuld haben. Eine
private Haftpflichtversicherung ist beim Skaten auf jeden Fall
angeraten. Die beste Versicherung ist gegenseitige Rücksichtnahme
und faires Verhalten.
Ausführliche
Informationen zum Thema Inline-Skating im
Straßenverkehr erhalten Sie beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat
e. V. und beim Deutschen Inline-Skate Verband e. V.
(D. I. V.).
Gesetzliche Regelungen FLAEMING-SKATE
Hierzu hat das Straßenverkehrsamt des Landkreises
Teltow-Fläming ein Merkblatt „Fahrradstraßen – was ist zu
beachten?“ verfasst, dass beim Tourismusverband Teltow-Fläming
erhältlich ist. Hier ein paar
wichtige
Auszüge:
„Auf
Fahrradstraßen gelten die Vorschriften der StVO über
die Benutzung von Fahrbahnen. Zur Erinnerung ist hier das auch für
Fahrradstraßen Wichtigste nochmals genannt: Möglichst weit
rechts fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholen, an
Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Abweichend davon
gilt: 1. Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen
Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzschild
zugelassen ist. 2. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit
mäßiger Geschwindigkeit fahren. Mäßige
Geschwindigkeit bedeutet Anhalten ohne scharfes Bremsen. 3. Radfahrer
dürfen auch nebeneinander fahren. (...) Und Skater haben niemals
Vorfahrt! – weder gegenüber dem Farradverkehr noch gegenüber
anderen zugelassenen Kraftfahrzeugen!!! Auch dann nicht, wenn Fahrzeuge
aus einer Nebenstraße die Fahrradstraße queren wollen. Das
ist ein maßgeblicher Unterschied der Skater zu den Radfahrern.
(...).“
Wichtig ist vor allen Dingen sich beim Skaten auf FLAEMING-SKATE in
Erinnerung zu rufen, dass auf allen Fahrradstraßen Radfahrer
Vorrang haben! Auch wenn der Name FLAEMING-SKATE Skatern den Eindruck
vermittelt, auf einer eigens für Skater angelegten Bahn zu sein.
Faires Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme sowie die
richtige Schutzkleidung helfen, schwere Unfälle, wie sie in den
letzten Monaten auf dem FLAEMING-SKATE passiert sind, zu verhindern.
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