Flaeming Skate

Flaeming-Skater.de - Allgemeine Informationen

Hier erhalten Sie Informationen rund um die Flaeming-Skate. Sollten Sie weitere Fragen haben, so kontaktieren Sie uns per email andy@flaeming-skater

Fläming-Skate

40 Kilometer südlich von Berlin im Landkreis Teltow-Fläming liegt das Rad- und Skate-Mekka FLAEMING-SKATE. Unter diesem Label ist in den vergangenen drei Jahren ein Netz von zirka 175 Kilometern feinst asphaltierten, 2 bis 3 Meter breiten Rad- und Skatewegen entstanden, das im Jahr 2002 mit einer großen Eröffnungsparty an die Rad- und insbesondere die Skategemeinde übergeben wurde.

FLAEMING-SKATE – das bedeutet skaten abseits großer Verkehrswege durch die abwechslungsreiche Landschaft des Niederen Fläming und des Baruther Urstromtals. Anfänger und geübte Skater finden gleichermaßen ideale Bedingungen für einen kurzen Skateausflug oder einen längeren Skateurlaub. Das Herzstück von FLAEMING-SKATE ist die zirka 100 Kilometer lange Runde zwischen Luckenwalde, Petkus, Wieperdorf und Jüterbog. Weitere kleinere Rundkurse von rund 8 bis 13 Kilometer Länge sind durch Querverbindungen bei Kloster Zinna, Luckenwalde und Altes Lager entstanden. Damit aber nicht genug: eine Erweiterung des Rad- und Skate­wegenetzes ist geplant.

Präzise Karten im Maßstab 1:35.000, genaue Streckenbeschreibungen, zahlreiche Stadt- und Ortspläne und Hinweise auf das kulturelle und touristische Angebot der Region sowie ein Übernachtungsverzeichnis – in diesem Buch finden Sie alles, was Sie zum Skaten auf dem FLAEMING-SKATE benötigen.


Fläming

Die Ferien- und Freizeitregion Fläming liegt südlich von Berlin zwischen Elbe, Havel und Spree.
Benannt ist diese Region nach den flämischen Siedlern, die sich im 12. und 13. Jahrhundert hier niedergelassen haben. Mit den Flamen kamen auch Sprache und Brauchtum in die Mark Brandenburg. Beides hat sich bis heute erhalten. Auf den jährlich im Juni stattfindenden Fläming-Festen in Jüterbog treffen sich Flamen und Fläminger zu einem Plausch auf „Fläming-Platt“, genießen Klemmkuchen und führen Tänze in flämischen Trachten auf.

Das Wahrzeichen der Ferien- und Freizeitregion Fläming ist die Sonnenblume. Diesem Wahrzeichen begegnen Sie nicht nur in Natura, sondern auch entlang von FLAEMING-SKATE immer wieder, an Rastplätzen, Schutzhütten verschönert sie Schutzhütten und Hinweisschildern der Tourismusinformationen.
Das ganze Jahr hindurch werden Feste im Fläming gefeiert. So laden Frühlings- und Spargelfeste, Oster- und Pfingstfeste, Mühlen-, Turm- und Schützenfeste zu einem Besuch in den Fläming ein. Zusätzlich zu sonstigen kulturellen Veranstaltungen im Fläming gibt es mehrere Skaterveranstaltungen im Jahr. Dazu gehört beispielsweise das alljährliche „Anskaten im Frühjahr“. In den Dörfern entlang des großen Rundkurses bauen Gastwirte und Vereine dann Zelte und Buden auf und laden zu Erfrischungsgetränken, Gegrilltem und Musik ein. Zu diesen Anlässen skaten vereinzelt auch Sanitäter der Johanniter-Unfallhilfe auf dem großen Rundkurs – für alle Fälle.

Inline-Skaten im Landkreis Teltow-Fläming

FLAEMING-SKATE hat sich bereits in der kurzen Zeit des Bestehens – die offizielle Eröffnung war 2002 – sowohl deutschlandweit als auch international zu einem Mekka der Skatergemeinde entwickelt.
Die Landschaft des Niederen Fläming und des Baruther Urstromtals bietet ideale Bedingungen für Skater aller Niveaus. Das Gelände ist größtenteils sehr flach und damit ideal für Einsteiger und Anfänger. Stärkere Steigungen und Abfahrten im sogenannten „Skaterdreieck Ließen – Petkus – Wahlsdorf“ lassen die Herzen der geübten Skater höher schlagen.
Die Rad- und Skatewege wurden mit einem speziellen Asphalt versehen und sind mit 2 bis 3 Metern Breite großzügig ausgebaut. Bisher sind zirka 170 Kilometer sehr gut asphaltierte Rad- und Skatewege abseits von großen Verkehrswegen entstanden, die fast ausschließlich als Fahrradstraßen ausgeschildert oder als Rad- und Fußweg gekennzeichnet sind. Alle unter dem Label FLAEMING-SKATE entstandenen Wege sind somit auch für Skater zugelassen. Ein weiterer Ausbau des Rad- und Skatewegnetzes ist geplant. Hierzu gehört z. B. der Ausbau der Ortsdurchfahrten Stülpe, Lynow und Schöbendorf und die Strecke von Hohenseefeld über Dahme nach Wildau-Wentdorf.

Die Sicherheit auf den Rad- und Skatewegen von FLAEMING-SKATE ist größtenteils gut. Bereits jetzt verhindern Fanggitter, dass ein Skater, der nicht die Kurve kriegt, ungewollt geradeaus auf die Straße fährt. Dennoch gibt es einige gefährliche Stellen, die nicht gleich als solche zu erkennen sind und an denen es bereits zu schweren Unfällen mit Kopfverletzungen und sogar mit Todesfolge zwischen Skatern und Radfahrern gekommen ist. Gefährlich wird es in einigen engen und unübersichtlichen Kurven, bei Straßenüberquerungen und auf einigen Gefällestrecken. Hier sind besonders die Gefällestrecken im „Skaterdreieck Ließen – Petkus – Wahlsdorf“, in Ließen der Weg am Haus Golm vorbei und die Straßenüberquerung in Kloster Zinna zu nennen. Vor allen Dingen wurden die bisherigen unscheinbaren Gefahrenschilder durch Gefahrenzeichen aus dem Straßenverkehr, die direkt auf die Fahrbahn aufgebracht worden sind, ergänzt, weitere Fanggitter installiert und Strohballen aufgetürmt. All dies ersetzt auf keinen Fall eine gute Schutzausrüstung. Deshalb sei Ihnen an dieser Stellen der dringende Hinweis ans Herz gelegt, FLAEMING-SKATE auf jeden Fall nur mit vollständiger Ausrüstung zu benutzen, d. h. Radfahrer als auch Skater sollten auf keinen Fall auf den Kopfschutz verzichten und Skater Knie- und Ellbogenschoner sowie Handschuhe tragen. In den Karten sind die Gefahrenstellen mit dem Symbol #! gekennzeichnet.

Es ist sicherlich nicht verkehrt ein mobiles Telefon dabei zu haben, denn im Fall der Fälle ist vielleicht keine Telefonzelle oder einer der freiwilligen Helfer der Johanniter-Unfallhilfe, die an den Wochenenden als „Sani-Skater“ in unregelmäßigen Abständen über den großen Rundkurs flitzen, in der Nähe. Um Polizei und Rettungssanitäter schnell und genau an die Unfallstelle zu lotsen, wurden entlang der Rad- und Skatewege alle 200 Meter Pfosten mit einer Kilometerangabe aufgestellt. Die Polizei und Rettung besitzen entsprechende Übersichtskarten und können so schnell am Unfallort eintreffen.
FLAEMING-SKATE bietet Skatern eine gute Infrastruktur. Egal, ob Sie mit dem Auto oder mit den Regionalexpresslinien zu FLAEMING-SKATE reisen. Es gibt ausreichend Parkplätze sowie einen Shuttle- und Rufbus-Service, der die Skater von den Regionalbahnhöfen zu den Rad- und Skatewegen transportiert beziehungsweise entlang des großen Rundkurses zu den Bushaltestellen des Öffentlichen Nahverkehrs bringt. Um die Anreise mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln noch attraktiver zu gestalten, werden derzeit Pläne erarbeitet, die die bessere Anbindung der Bahnhöfe Luckenwalde, Jüterbog und Woltersdorf an die Rad- und Skatewege von FLAEMING-SKATE vorsehen.

Auch und gerade an Erholungsmöglichkeiten wurde gedacht und in der Ausführung nicht gespart. Zahlreiche, aufwändig gestaltete Rastplätze und Schutzhütten bieten die Möglichkeit, an einem hübschen Plätzchen eine Pause einzulegen.

Die ruhige Landschaft, die Seen und die Kultur des Niederen Fläming und des Baruther Urstromtals eigenen sich hervorragend für ein- oder mehrtägige Skateaufenthalte. Die Hoteliers und Gastwirte haben sich auf die Bedürfnisse der Skater eingestellt und bieten ihren Gästen einen speziellen Skate­service an, der vom Verleih über Vermittlung von Skatekursen bis zum Gepäcktransport ins nächste Hotel reichen kann. Entlang der Strecke gibt es weitere Skateservice-Anbieter, bei denen Sie nicht nur Inlineskates ausleihen oder kaufen, sondern Ihre Skates im Notfall auch reparieren lassen können.
FLAEMING-SKATE ist sehr gut beschildert. Die Beschilderung ist in Holz ausgeführt und so groß, dass sie bereits von Weitem gut erkennbar ist. Das gilt vor allen Dingen für die Beschilderung des großen Rundkurses – in diesem Buch große Flaeming-Runde genannt. Sie ist mit einem Skater versehen. Die übrigen Rad- und Fußwege von FLAEMING-SKATE sind mit dem Fahrradsymbol gekennzeichnet.

Gesetzliche Regelungen

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO ) sind Inline-Skates „besondere Fortbewegungsmittel“ und keine Fahrzeuge. Inline-Skater werden als Fußgänger betrachtet. Somit gelten für Skater die gleichen Rechte und Pflichten wie für Fußgänger.

Damit ist Skaten nur auf Gehwegen, in verkehrsberuhigten Bereichen und in Fußgängerzonen erlaubt.
Hier müssen Skater besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit (5-7 km/h) abbremsen.
Verboten ist das Befahren von Bahnanlagen und Bahnsteigen. Die Skates sind auf dem Bahnhofsgelände abzuschnallen.
Weiterhin tabu sind reine Radwege und Radstreifen sowie Straßen.
Ausnahmen bilden Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, die keinen Gehsteig haben. Auf diesen Straßen müssen Inlineskater wie Fußgänger den linken Fahrbahnrand benutzen.
Eine weitere Ausnahme bilden Fahrradstraßen. Lesen Sie hierzu unter „Gesetzliche Regelungen FLAEMING-SKATE“.
Kommt es bei einem Schadensfall zu einem Rechtsstreit, dann sind bei der haftungsrechtlichen Betrachtung drei Fragen entscheidend: Wo ereignete sich der Schadensfall: Auf dem Gehweg, Radweg oder auf der Straße? Wie hoch war die Geschwindigkeit? War der Skater ein Kind, Jugendlicher oder Erwachsener?
Beachten Sie bitte, dass bei einem Unfall mit einem Fußgänger Sie als Skater im Zweifelsfall Schuld haben. Eine private Haftpflichtversicherung ist beim Skaten auf jeden Fall angeraten. Die beste Versicherung ist gegenseitige Rücksichtnahme und faires Verhalten.

Ausführliche Informationen zum Thema Inline-Skating im Straßenverkehr erhalten Sie beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat e. V. und beim Deutschen Inline-Skate Verband e. V. (D. I. V.).
Gesetzliche Regelungen FLAEMING-SKATE
Hierzu hat das Straßenverkehrsamt des Landkreises Teltow-Fläming ein Merkblatt „Fahrradstraßen – was ist zu beachten?“ verfasst, dass beim Tourismusverband Teltow-Fläming erhältlich ist. Hier ein paar

wichtige Auszüge:

„Auf Fahrradstraßen gelten die Vorschriften der StVO über die Benutzung von Fahrbahnen. Zur Erinnerung ist hier das auch für Fahrradstraßen Wichtigste nochmals genannt: Möglichst weit rechts fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholen, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit. Abweichend davon gilt: 1. Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, soweit dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist. 2. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren. Mäßige Geschwindigkeit bedeutet Anhalten ohne scharfes Bremsen. 3. Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren. (...) Und Skater haben niemals Vorfahrt! – weder gegenüber dem Farradverkehr noch gegenüber anderen zugelassenen Kraftfahrzeugen!!! Auch dann nicht, wenn Fahrzeuge aus einer Nebenstraße die Fahrradstraße queren wollen. Das ist ein maßgeblicher Unterschied der Skater zu den Radfahrern. (...).“
Wichtig ist vor allen Dingen sich beim Skaten auf FLAEMING-SKATE in Erinnerung zu rufen, dass auf allen Fahrradstraßen Radfahrer Vorrang haben! Auch wenn der Name FLAEMING-SKATE Skatern den Eindruck vermittelt, auf einer eigens für Skater angelegten Bahn zu sein. Faires Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme sowie die richtige Schutzkleidung helfen, schwere Unfälle, wie sie in den letzten Monaten auf dem FLAEMING-SKATE passiert sind, zu verhindern.



 


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